Beschluss:
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten stimmten die Mitglieder des Bauausschuss einer Veräußerung eines 3 m x 36,60 m breiten Streifens mit der Gesamtfläche von ca. 113 m ² aus dem Grundstück Flur Nr. 5866/8, Frohnradstr. 17 zu.