Beschluss:
Zum Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich dessen in Aussicht gestellt, das immissionsschutzrechtlichen Belange insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Kultur- und Sportparks nicht entgegen stehen.
Die Kosten der Wasser- und Abwasserrechtlichen Erschließung des Grundstücks sind vom Antragsteller zu tragen.