Sitzung: 26.10.2023 MGR/149/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22
Beschluss:
1.
Die eingegangenen
Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“ werden zur
Kenntnis genommen und den vorgetragenen Beurteilungen wird zugestimmt.
Die daraus resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des
Entwurfs werden gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet
werden.
- Ergänzung
der Begründung und des Umweltberichtes um ein Verfüllkonzept.
- Verbindungstreppe
im Zentrum des Baugebietes wurde entfernt.
- Aufnahme
eines Hinweises in der Begründung, dass nicht vor Ort wieder verwertbarer
Boden ordnungsgemäß auf einer anderweitigen Deponie beseitigt werden muss.
- Anpassung
der Höhenentwicklung aufgrund Formulierung des WWA (Anpassung max.
Traufhöhe 12,50 m im WA 1 und Höhe Erdgeschoss Rohboden auf 30 cm im WA 2
und WA 3).
- Festsetzung
als Abweichung zur gemeindlichen Stellplatzsatzung, dass für Objekte des
geförderten Wohnungsbaus und Seniorenwohnungen ein reduzierter Stellplatzbedarf
von 1,5 Stellplätze/Wohnung Anwendung findet.
- Formulierung
einer konkreten Ausnahmeregelung zu zulässigen Grundstücksgrößen bei
Endgrundstücken oder Eckgrundstücken aufgrund des Grundstückszuschnittes.
- Festlegung
der Mindestgröße für Doppelhaushälfte auf 220 m² anstatt wie bisher auf
250 m².
- Aufgrund
zu erwartender hoher Grundstückspreise und Erschließungskosten soll im
Planbereich eine größere Anzahl an Grundstücken deutlich unter 400 qm
vorgesehen werden.
2.
Das Büro PlanES wird
beauftragt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die erneute, förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 und 3 BauGB) mit
angemessen verkürzter Frist durchzuführen.
3.
Es wird bestätigt, dass
kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Marktgemeinderates an
der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.