Sitzung: 14.11.2023 BA/114/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Umbau Wohn- und Geschäftshaus“ auf den Fl.-Nr.: 118,
120, 129/14, 129/5, Gemarkung Hösbach wird das gemeindliche Einvernehmen nach §
36 BauGB nicht erteilt.
Der Antrag auf Stellplatzablösung (Antrag vom 24.10.2023) von zwei
Stellplätzen wird abgelehnt, aufgrund des hohen Parkdrucks und der bereits abgelösten
zwei Stellplätze (Ablösevereinbarung vom 18.12.2003).
Der Markt Hösbach weist auf eine zeitliche Befristung der
Baugenehmigung für die Dauer von 3 Jahren hin, aufgrund der Nutzung (für
soziale Zwecke).