Sitzung: 22.02.2024 MGR/159/2024
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Anwesend: 24
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Grundstücke zum Höchstgebot, mindestens aber zum Bodenrichtwert von 610 €/m² mit folgenden Kriterien zu verkaufen:
1. Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Erwerb
2. Selbstnutzung von mindestens 10 Jahren nach Bezug
3. Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wingertsberg Änderung 6“ sind einzuhalten
4. Bewerbungsfrist endet 8 Wochen nach Bekanntgabe in den Hösbacher Nachrichten
5. Bewerbungen können für mehrere Grundstücke abgegeben werden.
6. Bei wertgleicher Abgabe eines Gebotes für das gleiche Grundstück entscheidet das Los
7. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht
8. Die Nebenkosten zum Kaufvertrag (z.B. Notar, Grund- und Liegenschaftsbuchberichtigung, Grunderwerbsteuer) trägt der Käufer
Bei der notariellen Beurkundung soll, zur Sicherung der Bauverpflichtung und Selbstnutzung, ein Rückkaufsrecht für den Fall eingetragen werden, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden.
Grundstück Lage Größe Mindestverkaufspreis
Fl.-Nr. 1000/264 Schubertstraße 40 303 m² 184.830 €
Fl.-Nr. 1000/265 Schubertstraße 40 a 411 m² 250.710 €
Fl.-Nr. 1000/263 Schubertstraße 40 b 299 m² 182.390 €
Fl.-Nr. 1000/262 Schubertstraße 40 c 233 m² 142.130 €
Fl.-Nr. 1000/261 Schubertstraße 40 d 236 m² 143.960 €
Fl.-Nr. 1000/260 Schubertstraße 40 e 231 m² 140.910 €
Dies entspricht einem Verkaufspreis für alle Grundstücke von 1.044.930 €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe und den Verkauf der Grundstücke zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchzuführen.
Noch zu bestimmende Grundstücke werden für Tauschzwecke zurückgehalten.
Dem Ersten Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter im Amt wird Beurkundungsvollmacht erteilt.