Sitzung: 14.05.2024 BA/121/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschluss:
Dem
Bauvorhaben „Umbau Nebengebäude zu einer Wohneinheit (Dachanhebung)“ auf der
Fl.-Nr.: 141, Gemarkung Wenighösbach mitsamt der beantragten Befreiungen„
Überschreitung der Baugrenze, Überschreitung der talseitigen Wandhöhe auf 7,76
m“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die Erteilung
der beantragten Abweichung „Überschreitung der Abstandsflächen zur
Straßenmitte“ obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg –untere
Bauaufsichtsbehörde-