Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Umbau Nebengebäude zu einer Wohneinheit (Dachanhebung)“ auf der Fl.-Nr.: 141, Gemarkung Wenighösbach mitsamt der beantragten Befreiungen„ Überschreitung der Baugrenze, Überschreitung der talseitigen Wandhöhe auf 7,76 m“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die Erteilung der beantragten Abweichung „Überschreitung der Abstandsflächen zur Straßenmitte“ obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg –untere Bauaufsichtsbehörde-