Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Seitens des Antragstellers wurde noch nicht verbindlich mitgeteilt, ob die sechs Stellplätze auf dem Grundstück Flur-Nr. 507 weiterhin zur Verfügung stehen werden.

 

In Folge der Baugenehmigung vom 04. März 1980 befanden sich im Gebäude

 

-      im Erdgeschoss eine Bäckerei mit Verkaufsladen,

-      eine Wohnung im ersten Obergeschoss (Wohneinheit 1),

-      eine Wohnung im zweiten Obergeschoss (Wohneinheit 2)

-      eine gemeinsame Wohnung im ersten und zweiten Obergeschoss (Wohneinheit 3).

 

Hierfür wurden vom Landratsamt Aschaffenburg auf dem Flurstück 507 sechs Pkw-Stellplätze gefordert.

 

Mit dem Landratsamt Aschaffenburg ist noch abzustimmen, wie diese Stellplätze auf den Altbestand zu verteilen sind und ob für die anstelle der Bäckerei zusätzlich entstehenden zwei Wohneinheiten weitere Stellplätz erforderlich werden.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der offenen Stellplatzfragen gegenwärtig nicht erteilt.