Sitzung: 22.03.2016 BA/019/2016
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die vorgesehene Werbetafel befindet sich im Sichtbereich der
denkmalgeschützten Katholischen Pfarrkirche St. Michael einschließlich des
davor angeordneten Standbildes des St. Johannes von Nepomuk. Durch die
Anbringung der beantragten Werbeanlage (mit stets wechselnden Werbeplakaten) in
Blickrichtung des denkmalgeschützten Bereichs wird das Ortsbild nachhaltig
beeinträchtigt; den Belangen des Denkmalschutzes wird nicht entsprochen.
Weiterhin befindet sich die vorgesehene Plakatwand in einem äußerst
sensiblen hoch belasteten Verkehrsbereich. Bedingt durch die Kuppenlage mit
Fußgängerampel, Bushaltestelle, Stellplatzzufahrten zu den angrenzenden
Geschäften, sowie der Straßeneinmündung in den verkehrsberuhigten Bereich der
Kirchenstraße, liegt eine erhöhte Verkehrsgefährdung vor. Mit der vorgesehenen
Werbeanlage wäre eine weitere Ablenkung der Verkehrsteilnehmer verbunden, die
das Unfallrisiko erhöht. Entsprechend einer Veröffentlichung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V., Bonn, genügt „eine
Sekunde Ablenkung, um bei Tempo 50 km/h vierzehn Meter im Blindflug unterwegs
zu sein. Studien zufolge würde jeder zehnte Verkehrsunfall maßgeblich durch
abgelenktes Verhalten der Autofahrer verursacht werden“.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.