Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Zu a) Mit der Abstandsflächenübernahme verpflichtet sich die Gemeinde die Erstreckung der vorgenannten Abstandsflächen auf das Flurstück 5866/8, Frohnradstraße 17, zu dulden. Diese Fläche von ca. 0,80 qm ist künftig von solchen baulichen Anlagen freizuhalten, die nach der Bayer. Bauordnung innerhalb der Abstandsflächen nicht zulässig sind. Weiterhin müssen Gebäude auf dem Flurstück 5866/8, Frohnradstraße 17, die zusätzlich erforderlichen Abstandsflächen einhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für und gegen die Rechtsnachfolger der Gemeinde, z.B. bei einem Verkauf.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Käufers des Flurstücks 5866/8, Frohnradstraße 17, ist der Markt Hösbach bereit, die erbetene Erklärung abzugeben. Der Vollzug im Grundbuch der Eigentumsübertragung steht noch aus.

 

Zu b) Für das beantragte Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) erteilt.

 

Zu c) Zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss des geplanten Anwesens ist eine größere Öffnung in der Decke geplant als diese baurechtlich zulässig ist.

 

Über die beantragte Abweichung hat das Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Hiervon wird Kenntnis genommen.