Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“ werden zur Kenntnis genommen und den vorgetragenen Beurteilungen – mit der Ergänzung, dass die Ausgleichsfläche Nr. 6 gestrichen wird - werden zugestimmt.

 

Die daraus resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.

 

  • Die Aussage in der Begründung, dass nicht vor Ort wieder verwertbarer Boden ordnungsgemäß auf einer anderweitigen Deponie beseitigt werden muss, wird angepasst.
  • Das Verfüllkonzept wird den Planunterlagen als eigenständige Anlage beigefügt.
  • Ergänzung der Verfahrensvermerke in der Plankarte zum Bebauungsplan.

·         Anpassung in den textlichen Festsetzungen - Bezeichnung der Planstraße A

  • Anpassung in den textlichen Festsetzungen – der Halbsatz zur erfolgten Beschlussfassung wird gestrichen.
  • Betreffs der benannten fehlenden Definition zur Grenzbebauung wird der Grundstücksaufteilungsplan nachrichtlich im Bebauungsplan aufgenommen.
  • Ergänzung des Umweltberichts um eine eindeutige Aussage, dass keine gesetzlich geschützten Biotope innerhalb des Geltungsbereiches zu finden sind.
  • Aufnahme der Kartierungsergebnisse in den Umweltbericht.
  • Das mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichskonzept, wie auch die neue Bilanzierung, werden in den Umweltbericht eingearbeitet. Die externen Ausgleichsflächen werden – mit der Ergänzung, dass die Ausgleichsfläche Nr. 6 gestrichen wird - im Bebauungsplan mit Begründung ergänzt.
  • Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verfüllung wird in die Begründung mit aufgenommen.
  • Die Aussagen in der Beurteilung zum geplanten Radweg werden in die Begründung sowie den Umweltbericht aufgenommen
  • Für eine Übereinstimmung mit dem Grundstücksaufteilungsplan wurde in den Textlichen Festsetzungen die maximale zulässige Grundstücksgröße bei Doppelhaushälften von 300 m² auf 320 m² erhöht.

 

2.    Das Büro PlanES wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die erneute, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 und 3 BauGB) durchzuführen.

 

3.    Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen mit Bedenken und Hinweisen eingereicht haben, über das Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.