Sitzung: 24.10.2024 MGR/165/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“
werden zur Kenntnis genommen und den vorgetragenen Beurteilungen – mit der
Ergänzung, dass die Ausgleichsfläche Nr. 6 gestrichen wird - werden zugestimmt.
Die daraus
resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden
gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.
- Die Aussage in der Begründung, dass nicht vor Ort wieder
verwertbarer Boden ordnungsgemäß auf einer anderweitigen Deponie beseitigt
werden muss, wird angepasst.
- Das Verfüllkonzept wird den Planunterlagen als eigenständige Anlage
beigefügt.
- Ergänzung der Verfahrensvermerke in der Plankarte zum
Bebauungsplan.
·
Anpassung
in den textlichen Festsetzungen - Bezeichnung der Planstraße A
- Anpassung in den textlichen
Festsetzungen – der Halbsatz zur erfolgten Beschlussfassung wird gestrichen.
- Betreffs der benannten fehlenden
Definition zur Grenzbebauung wird der Grundstücksaufteilungsplan
nachrichtlich im Bebauungsplan aufgenommen.
- Ergänzung des
Umweltberichts um eine eindeutige Aussage, dass keine gesetzlich
geschützten Biotope innerhalb des Geltungsbereiches zu finden sind.
- Aufnahme der
Kartierungsergebnisse in den Umweltbericht.
- Das mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichskonzept, wie auch die
neue Bilanzierung, werden in den Umweltbericht eingearbeitet. Die externen
Ausgleichsflächen werden – mit der Ergänzung, dass die Ausgleichsfläche
Nr. 6 gestrichen wird - im Bebauungsplan mit Begründung ergänzt.
- Die
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verfüllung wird in die Begründung mit
aufgenommen.
- Die Aussagen
in der Beurteilung zum geplanten Radweg werden in die Begründung sowie den
Umweltbericht aufgenommen
- Für eine
Übereinstimmung mit dem Grundstücksaufteilungsplan wurde in den Textlichen
Festsetzungen die maximale zulässige Grundstücksgröße bei
Doppelhaushälften von 300 m² auf 320 m² erhöht.
2. Das Büro
PlanES wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die erneute,
förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 und 3 BauGB)
durchzuführen.
3. Die Verwaltung
wird damit beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger
öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen mit Bedenken und Hinweisen
eingereicht haben, über das Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
