Sitzung: 20.02.2025 MGR/177/2025
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0
Beschluss:
Die Richtlinie wird in § 3 Abs. 5 wie folgt
geändert:
„Das Stipendium
wird – erstmals ab dem Studiengang 2025/2026 - für längstens 3 Jahre gewährt.“
