Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0

Beschluss:

 

 Die Richtlinie wird in § 3 Abs. 5 wie folgt geändert:

 

„Das Stipendium wird – erstmals ab dem Studiengang 2025/2026 - für längstens 3 Jahre gewährt.“