Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss:

1. Ist eine Nutzungsänderung für eine Teilfläche der offenen Maschinenhalle zu einer Lagerfläche für Heu möglich (orange angelegt im Plan des Vorbescheides)?

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht, da sich das Bauvorhaben innerhalb des Überschwemmungsgebietes HQ 100 befindet.

 

Mehrheitlich beschlossen     Ja 7     Nein 4      Anwesend 11

 

2. Ist eine Nutzungsänderung für eine Teilfläche der offenen Maschinenhalle, ab einem Schutzabstand von 12,00 m zur Nachbarbebauung Hausnummer 131, zu einem saisonalen Freilaufstall (blau angelegte Fläche im Plan des Vorbescheides) mit Pferdeboxen vorstellbar?

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 2. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht, da jegliche Pferdehaltung am 20.09.2024 gerichtlich untersagt wurde.

 

Einstimmig beschlossen       Ja 11   Nein 0      Anwesend 11

 

3. Die bereits umgesetzten Erweiterungsbauten und Dächer stehen außerhalb der Baugrenze (siehe hierzu im Lageplan rot angelegte Bauteile bzw. im Plan mit einer roten Linie umrandete Fläche). Kann diese Baugrenzüberschreitung nachgenehmigt werden?

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht.

 

Einstimmig beschlossen       Ja 11   Nein 0      Anwesend 11

 

4. Um das Heu statt in der Scheune in der Maschinenhalle trocken lagern zu können, muss die Lücke zur ehemaligen Mistkaute mit einer Stützwand und Überdachung geschlossen werden (siehe beiliegende Skizze vom 31.10.2025 in pink markiert mit der Nr. 2 und textlichen Eintrag im Plan des Vorbescheides Dach über Heulager"). Der Abstand der bestehenden wie auch neu geplanten Bauteile beträgt zur Grenze zwischen 1,50 m und 1,90 m. Schallschutz und Emissionen gegenüber dem Nachbarn werden durch die baulichen Maßnahmen und den Pufferbereich Heu" deutlich verbessert. Kann dieser Überdachung und Stützwand als Grenzbebauung eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht.

 

Mehrheitlich beschlossen     Ja 9     Nein 2      Anwesend 11