Sitzung: 10.02.2026 BA/152/2026
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Beschluss:
1. Ist eine Nutzungsänderung für eine Teilfläche
der offenen Maschinenhalle zu einer Lagerfläche für Heu möglich (orange
angelegt im Plan des Vorbescheides)?
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht, da sich das Bauvorhaben innerhalb des Überschwemmungsgebietes HQ 100 befindet.
Mehrheitlich
beschlossen Ja 7 Nein 4 Anwesend
11
2. Ist eine Nutzungsänderung für eine Teilfläche
der offenen Maschinenhalle, ab einem Schutzabstand von 12,00 m zur
Nachbarbebauung Hausnummer 131, zu einem saisonalen Freilaufstall (blau
angelegte Fläche im Plan des Vorbescheides) mit Pferdeboxen vorstellbar?
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 2. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht, da jegliche Pferdehaltung am 20.09.2024 gerichtlich untersagt wurde.
Einstimmig
beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend
11
3. Die bereits umgesetzten Erweiterungsbauten und
Dächer stehen außerhalb der Baugrenze (siehe hierzu im Lageplan rot angelegte
Bauteile bzw. im Plan mit einer roten Linie umrandete Fläche). Kann diese
Baugrenzüberschreitung nachgenehmigt werden?
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht.
Einstimmig
beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend
11
4. Um das Heu statt in der Scheune in der
Maschinenhalle trocken lagern zu können, muss die Lücke zur ehemaligen
Mistkaute mit einer Stützwand und Überdachung geschlossen werden (siehe
beiliegende Skizze vom 31.10.2025 in pink markiert mit der Nr. 2 und textlichen
Eintrag im Plan des Vorbescheides Dach über Heulager"). Der Abstand der
bestehenden wie auch neu geplanten Bauteile beträgt zur Grenze zwischen 1,50 m und
1,90 m. Schallschutz und Emissionen gegenüber dem Nachbarn werden durch die
baulichen Maßnahmen und den Pufferbereich Heu" deutlich verbessert. Kann
dieser Überdachung und Stützwand als Grenzbebauung eine Genehmigung in Aussicht
gestellt werden.
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Frage nach § 36 BauGB nicht in Aussicht.
Mehrheitlich
beschlossen Ja 9 Nein 2 Anwesend
11
