Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht überwiegen mit Blick auf die Stellplatzproblematik die Bedenken. Das vorgesehene Gewerbe bedingt eine zu erwartende hohe Kundenfrequenz mit entsprechendem Fahrzeugverkehr. Das hohe Verkehrsaufkommen, die Fußgängersicherheit, sowie die Einmündungssituation B 26/AB 10 sprechen gegen das Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.