Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Ausnahme von den Vorgaben des Bebauungsplans für die rückwärtige Wandhöhe des Carports sowie die Befreiung von den Vorgaben der Stellplatzsatzung werden erteilt.

 

Vom Abweichungsantrag im Bezug auf das Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.

 

Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die vorgesehenen Auffüllungen und Stützmauern werden erteilt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt wird jedoch diesbezüglich, im Hinblick auf die städtebauliche Vertretbarkeit, gebeten, das Bauvorhaben im Bezug auf die Gebäudeeinstellung und hinsichtlich der an der östlichen Seite beantragten Auffüllungen, sowie der dort vorgesehenen Stützmauer, zu prüfen. Im Besonderen ist zu klären, ob die vorgetragene Begründung (spätere Anfüllung der Stützwand von der östlichen Seite) eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans rechtfertigt.