Sitzung: 08.12.2016 MGR/027/2016
Beschluss:
1.1 Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden nicht erhöht und bei jeweils 310 % belassen.
1.2 Der Gewerbesteuerhebesatz wird nicht erhöht und bei 330 % belassen.
2.1 Die Bestattungsgebühren werden nicht verändert.
2.2 Die Grabplatzgebühren bleiben unverändert.
2.3 Die Kanalgebühren 2017 werden bei 2,44 €/m³ belassen.
2.4 Die Wassergebühren 2017 werden bei 2,24 €/m³ belassen.
2.5 Die Parkgebühren für die Tiefgarage werden nicht erhöht.
Einstimmig
beschlossen Ja 24 Nein 0
Anwesend 24 Persönlich beteiligt
0
1.3 Die Hundesteuer wird von 25,56 € auf 35,00 € und die Kampfhundesteuer von 511,29 € auf 550 € jährlich erhöht.
Einstimmig
beschlossen Ja 21 Nein 3
Anwesend 24 Persönlich beteiligt
0