Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

zu Frage 1:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung von zwei Einzelhäusern wird erteilt. Bei einer Realisierung der Bebauung sind die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen nachzuweisen und einzuhalten. Die Würdigung der nachbarschützenden Belange obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg. Es muss sichergestellt sein, dass über die Stichstraße Flur-Nr. 1000/3, Gemarkung Hösbach, die erforderlichen Stellplätze (auch in Garagen und Carports, samt der hierzu erforderlichen Stauraumflächen) auch tatsächlich angefahren werden können. Die diesbezüglich erforderlichen Kurvenradien sind zu beachten. Auf die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV wird verwiesen.

 

zu Frage 2:

 

Auf den angrenzenden bestehenden Containerplatz wird hingewiesen. Der Antragsteller und seine Rechtsnachfolger müssen sich dieser öffentlichen Störfaktoren bewusst sein und haben diese auch auf Dauer hinzunehmen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Überschreitung der Baugrenzen im dargestellten Bereich wird unter der folgenden Einschränkung erteilt:

 

Einzuhalten ist ein Abstand zwischen der künftigen nordöstlichen Gebäudeecke und der Straßenbegrenzungslinie von mindestens 2,00 m im Einmündungsbereich des Stichweges in die Behringstraße.