Sitzung: 14.02.2017 BA/033/2017
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, im Besonderen für die
vorgesehene Dachneigung von 28°, sofern erforderlich hierzu auch das
gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans, wird erteilt.
Weitergehende Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans und der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden seitens des Antragstellers
nicht beantragt und entsprechend wird auch das gemeindliche Einvernehmen für
etwaige weitere erforderliche Befreiungen nicht erteilt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Untere Bauaufsichtsbehörde
im Landratsamt Aschaffenburg gebeten, im Besonderen die vorgetragenen
Nachbarbelange entsprechend zu prüfen.