Sitzung: 14.02.2017 BA/033/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der fehlenden Unterlagen derzeit
nicht erteilt.
Der Verwaltung wird aufgetragen, den bestehenden Zufahrtsweg zum Anwesen Haibacher Straße 127 entsprechend zu widmen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Untere Bauaufsichtsbehörde
im Landratsamt Aschaffenburg gebeten, im Besonderen die vorgetragenen
Nachbarbelange entsprechend zu prüfen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Abteilung Wasser- und
Bodenschutz (Abwasserbeseitigung, Hochwasser) entsprechend zu beteiligen.
Auf die bestehende Hochwassergefahr wird hingewiesen. Für etwaige
Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden.
Mögliche Folgen gehen zu Lasten des Antragstellers.
Die Planung ist hinsichtlich
-
eines Freiflächengestaltungsplans (Stellplätze, Begrünung,
Berechnungen) und
-
eines aussagekräftigen Entwässerungsplans (samt
vorzulegender Dienstbarkeiten)
zu ergänzen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen,
das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der
gemeindlichen Stellplatzsatzung werden seitens des Antragstellers nicht
beantragt und entsprechend wird auch das gemeindliche Einvernehmen für etwaige
erforderliche Befreiungen nicht erteilt.