Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Zur Erhöhung der Lebensraum- und Artenvielfalt im Gemeindewald sollen langfristig rund 5-10% der Gemeindewaldfläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen und sich selbst überlassen werden. Neben den Waldflächen, für die die forstliche Planung ohnehin bereits keine Nutzungen vorsieht (sog. „a. r. B.- Flächen“ = Flächen außer regelmäßiger Betrieb mit 18 ha) sollen zusätzlich 10 ha Waldfläche für die kommenden 10 Jahre in „Hiebsruhe“ gestellt werden. Langfristiges Ziel ist es, über die gesamte Gemeindewaldfläche verteilt ein Netz aus sich selbst überlassenen „Trittsteinbiotopen“ zu etablieren.

2.    Die Randbereiche von Kleingewässern sollen langfristig naturnah gestaltet werden. Hierzu sollen während des Planungszeitraumes standortfremde Nadelbäume fünf Meter beidseits solcher Gewässer allmählich entfernt und eine Verjüngung mit standortheimischen Laubgehölzen angestrebt werden. Ziel ist es hierbei, eine ökologische Verbesserung dieser Standorte im Sinne der §§ 38 und 39 Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für eine naturfachliche Prüfung zu ermitteln, die feststellt, ob und ggf. in welchem Umfang sich die Herausnahme von Flächen aus der Waldbewirtschaftung auf die Artenvielfalt auswirkt.