Sitzung: 23.02.2017 MGR/034/2017
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
1. Zur
Erhöhung der Lebensraum- und Artenvielfalt im Gemeindewald sollen langfristig
rund 5-10% der Gemeindewaldfläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
genommen und sich selbst überlassen werden. Neben den Waldflächen, für die die
forstliche Planung ohnehin bereits keine Nutzungen vorsieht (sog. „a. r. B.-
Flächen“ = Flächen außer regelmäßiger Betrieb mit 18 ha) sollen zusätzlich 10
ha Waldfläche für die kommenden 10 Jahre in „Hiebsruhe“ gestellt werden.
Langfristiges Ziel ist es, über die gesamte Gemeindewaldfläche verteilt ein
Netz aus sich selbst überlassenen „Trittsteinbiotopen“ zu etablieren.
2.
Die
Randbereiche von Kleingewässern sollen langfristig naturnah gestaltet werden.
Hierzu sollen während des Planungszeitraumes standortfremde Nadelbäume fünf
Meter beidseits solcher Gewässer allmählich entfernt und eine Verjüngung mit
standortheimischen Laubgehölzen angestrebt werden. Ziel ist es hierbei, eine
ökologische Verbesserung dieser Standorte im Sinne der §§ 38 und 39
Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Kosten für eine naturfachliche Prüfung zu
ermitteln, die feststellt, ob und ggf. in welchem Umfang sich die Herausnahme
von Flächen aus der Waldbewirtschaftung auf die Artenvielfalt auswirkt.