Sitzung: 23.02.2017 MGR/034/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
Die oben beschriebenen Teilflächen aus Fl.Nr. 1970; 1971; 1972 Gemarkung
Rottenberg sind gemäß Art. 8 Absatz 1 BayStrWG einzuziehen.
Der Wirtschaftsweg wird aufgrund der nach
BImschG teilgenehmigten Erweiterung des Steinbruchs nach Süden und Westen,
verlegt. Der Wirtschaftsweg verläuft zukünftig östlich des Steinbruchs, quert
das Flurstücks 1980 Gemarkung Rottenberg im südlichen Bereich, und schließt an
die Reststrecke des Flurweges 1970, 1971, 1972 in Richtung Süden an.
Die Bekanntmachung des
Einziehungsbeschlusses soll nach Fertigstellung der Ersatzwegestrecke erfolgen.