Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Marktgemeinderat beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und schließt sich den Beurteilungen des Bauatelier Richter/Schäffner an.

 

Da keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes „Mühlstraße Nord – Änderung 1“ erforderlich sind, kann das Verfahren mit Fassung des Satzungsbeschlusses abgeschlossen und der Bebauungsplan durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt werden.

 

2.    Der Marktgemeinderat Hösbach beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) den Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Mühlstraße Nord – Änderung 1“ i. d. F. vom 23.02.2017 mit einer Geschossflächenzahl 0,7, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, als Satzung.

 

3.    Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht und die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt, geändert werden bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan wird dann nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes redaktionell angepasst. (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB)

 

4.    Die Bebauungsplan-Änderung bedarf nicht der Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB, sondern kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.

 

5.    Weiterhin findet bei dem Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S.1 Nr. 1 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt. Dementsprechend ist auch weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich. Ebenso entfällt die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Mühlstraße Nord – Änderung 1“ nebst Begründung i.d.F. vom 23.02.2017 durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.

 

7.    Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.