Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die vorgenannten Grundsätze einer rechtlichen Prüfung durch
den Bayerischen Gemeindetag zu unterziehen.
Abhängig vom
Ergebnis dieser Prüfung werden die Grundsätze dem MGR unverändert oder in
modifizierter Form zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung
wird vorab beauftragt, die notwendigen Detailregelungen, z.B. zu den
Vergaberichtlinien und eine Standortalternativenprüfung für potentielle
Baugebiete vorzubereiten und dem MGR zur Beratung und ggf. Beschlussfassung
vorzulegen.