Sitzung: 25.04.2017 BA/035/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Vom vorgelegten Rekultivierungsplan wird Kenntnis genommen. Erinnerungen
werden nicht erhoben.
Im Genehmigungsbescheid sollte darauf hingewiesen werden, dass die
vorgesehenen Hochstammbäume den gesetzlich erforderlichen Abstand zu den
jeweiligen Grundstücksgrenzen einzuhalten haben.
Einen der Landschaft gerecht werdenden natürlichen Übergang des Geländes
des künftig rekultivierten Abbaugebietes zum vormaligen gemeindlichen Flurweg
1883, Gemarkung Rottenberg, ist zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung ermächtigt das Planungsbüro
Trölenberg und Vogt, Aschaffenburg, mit der Detailplanung für den Ersatzweg „Am
Heigenberg“ (zwischen dem Anwesen Heigenberg 33 und der Kreisstraße AB 24) zu
beauftragen. Nachdem die
Rekultivierungsplanung an die Ersatzwegefläche anschließt, soll hier im Rahmen
der Detailplanung sichergestellt werden, dass die Belange der Rekultivierung
und des Ersatzwegebaus ausreichend berücksichtigt werden können. Weiterhin wird
hier der wirtschaftliche Vorteil gesehen, den Ersatzwegebau ggfs. mit der
Rekultivierung streckenweise gemeinsam umzusetzen (Im Marktgemeinderat am
23.03.2017 wurde bereits grundsätzlich der Umsetzung des Ersatzwegekonzeptes
zugestimmt).