Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Vom vorgelegten Rekultivierungsplan wird Kenntnis genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.

 

Im Genehmigungsbescheid sollte darauf hingewiesen werden, dass die vorgesehenen Hochstammbäume den gesetzlich erforderlichen Abstand zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen einzuhalten haben.

 

Einen der Landschaft gerecht werdenden natürlichen Übergang des Geländes des künftig rekultivierten Abbaugebietes zum vormaligen gemeindlichen Flurweg 1883, Gemarkung Rottenberg, ist zu gewährleisten.

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung ermächtigt das Planungsbüro Trölenberg und Vogt, Aschaffenburg, mit der Detailplanung für den Ersatzweg „Am Heigenberg“ (zwischen dem Anwesen Heigenberg 33 und der Kreisstraße AB 24) zu beauftragen. Nachdem die Rekultivierungsplanung an die Ersatzwegefläche anschließt, soll hier im Rahmen der Detailplanung sichergestellt werden, dass die Belange der Rekultivierung und des Ersatzwegebaus ausreichend berücksichtigt werden können. Weiterhin wird hier der wirtschaftliche Vorteil gesehen, den Ersatzwegebau ggfs. mit der Rekultivierung streckenweise gemeinsam umzusetzen (Im Marktgemeinderat am 23.03.2017 wurde bereits grundsätzlich der Umsetzung des Ersatzwegekonzeptes zugestimmt).