Sitzung: 25.04.2017 BA/035/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Der Sichtschutzzaun
darf im Bereich des ersten Verteilerkastens an der Burgerstraße die Höhe dieser
dortigen Anlage nicht überschreiten. Unter Beachtung dieser Vorgabe wird die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans für ein verfahrensfreies Bauvorhaben erteilt.