Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Sichtschutzzaun darf im Bereich des ersten Verteilerkastens an der Burgerstraße die Höhe dieser dortigen Anlage nicht überschreiten. Unter Beachtung dieser Vorgabe wird die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für ein verfahrensfreies Bauvorhaben erteilt.