Sitzung: 16.05.2017 BA/036/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Für die im
Bereich des Anwesens Bornwiesenstraße 9a beantragte Stützwand mit Fallschutz
wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Dem
Antragsteller wird angetragen seine Planung im Bereich dieses Anwesens, z.B.
durch Rücksetzung der dort geplanten Stützwand samt Fallschutz um 3 m, zu
ändern.
Sofern
diesbezüglich keine geänderte Planung vorgelegt wird erfolgt eine
Ortseinsichtnahme des Bauausschusses.
Andernfalls wird die Verwaltung ermächtigt, nach einer erfolgten
Planänderung, für den übrigen Bereich die erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.