Sitzung: 20.06.2017 BA/037/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Vorbehaltlich der Sicherstellung der Erschließung, im Besonderen auch
hinsichtlich der gemäß Art. 5 der Bayerischen Bauordnung erforderlichen Zugänge
bzw. Zufahrten für die Feuerwehr wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.