Sitzung: 20.06.2017 BA/037/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Abweichung von den
Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung (Anordnung der Stellplätze, Vorgartenbegrünung)
wird bei Verwendung von versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder
Rasengittersteinen erteilt. Etwaig störende Versorgungskästen oder
Straßenlampen sind ggf. auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Geschossflächenzahl) wird erteilt.