Sitzung: 11.07.2017 BA/038/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die erforderliche Befreiung und die
Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird unter Einbeziehung der
nachstehenden Vorgaben erteilt:
a)
Die
vorgesehene Pflasterfläche ist mit versickerungsfähigem Pflaster, ggf. mit der
zusätzlichen Errichtung eines entsprechenden Unterbaus, auszustatten.
b)
Der
vorgesehene Bepflanzungsstreifen muss mit einer Breite von 1,5 m begrünt
angelegt werden.
c) Der Straßenbaum vor dem Anwesen Von-Arnim-Straße 7, Hösbach, darf durch die Baumaßnahme nicht beschädigt werden. Ggf. hat der Antragsteller auf seine Kosten entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Klargestellt wird, dass eine Entfernung dieses Baumes nicht erfolgen wird und dieser Baumstandort auch in der Zukunft zu erhalten ist.