Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die erforderliche Befreiung und die Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird unter Einbeziehung der nachstehenden Vorgaben erteilt:

 

a)    Die vorgesehene Pflasterfläche ist mit versickerungsfähigem Pflaster, ggf. mit der zusätzlichen Errichtung eines entsprechenden Unterbaus, auszustatten.

b)    Der vorgesehene Bepflanzungsstreifen muss mit einer Breite von 1,5 m begrünt angelegt werden.

c)    Der Straßenbaum vor dem Anwesen Von-Arnim-Straße 7, Hösbach, darf durch die Baumaßnahme nicht beschädigt werden. Ggf. hat der Antragsteller auf seine Kosten entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Klargestellt wird, dass eine Entfernung dieses Baumes nicht erfolgen wird und dieser Baumstandort auch in der Zukunft zu erhalten ist.