Sitzung: 11.07.2017 BA/038/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderliche Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Carport anstelle Doppelhaushälfte) zu
erteilen.
Die Begrünungsvorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung, bzw. die
diesbezüglichen Ausnahmeregelungen im Hinblick auf versickerungsfähiges
Pflaster bzw. Rasengittersteine, sind zu beachten.