Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Carport anstelle Doppelhaushälfte) zu erteilen.

 

Die Begrünungsvorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung, bzw. die diesbezüglichen Ausnahmeregelungen im Hinblick auf versickerungsfähiges Pflaster bzw. Rasengittersteine, sind zu beachten.