Sitzung: 11.07.2017 BA/038/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Über den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom Abstandsflächenrecht (Abstand der Nebengebäude auf dem Grundstück) wird die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg entscheiden. Vom Antrag wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Landratsamt
Aschaffenburg, die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans zu erteilen.