Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 48 cbm/h ausreichend ist. Die diesbezüglich erforderliche Überprüfung hat im späteren Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen. Entsprechend wird für die Verlängerung des bereits am 01. September 2014 vom Landratsamt Aschaffenburg genehmigten Vorbescheids das gemeindliche Einvernehmen erteilt.