Sitzung: 28.09.2017 MGR/041/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderung
der Feuerwehrkostensatzung des Marktes Hösbach:
Der
Markt Hösbach erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes
(BayFwG) folgende
2.
Satzung
zur
Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für
Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren
des
Marktes Hösbach
(Feuerwehrkostensatzung)
Die
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Hösbach vom 31.08.2000 (Amtsblatt des
Marktes Hösbach vom 27.09.2000, Heft 36) in der Fassung der 1. Änderungssatzung
vom 27.02.2017 (Amtsblatt des Marktes Hösbach vom 02.03.2017, Heft 09) wird wie
folgt geändert:
Art.
1
Der
Satz 3 in Nr. 4 b „Sicherheitswachen“ der Anlage zur Feuerwehrkostensatzung (Verzeichnis
der Pauschalsätze) erhält folgende Fassung:
3Gemäß Art. 11 Abs. 2 Satz 1 BayFwG i. V. m § 11
Abs. 5 AVBayFwG und der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern
vom 28.07.2017 (AllMBl. 8/2017, Seite 319) betragen die Stundensätze für den
Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 14,70 € und ab 01.01.2018 15,10 €.
Art.
2
1Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2017 in
Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Regelung in Nr. 4 b Satz 3 des
Verzeichnisses der Pauschalsätze in der Fassung der 1. Änderungssatzung zur
Feuerwehrsatzung vom 27.02.2017 außer Kraft.