Sitzung: 07.11.2017 BA/042/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die vorgenannte Baumaßnahme in
Verbindung mit den Bestandsstellplätzen (Altfallregelung) wird erteilt.
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Nonnenbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche,
befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht
haftbar gemacht werden. Ein etwaig erforderlicher Retentionsraumausgleich wird
ggf. vom Landratsamt Aschaffenburg festgesetzt.
Mit der Erteilung
des gemeindlichen Einvernehmens ist keine Aussage verbunden, ob das beantragte
Bauvorhaben durch den Markt Hösbach gefördert wird; diesbezüglich ist eine
eigene Antragstellung erforderlich. Insofern kann vom Antragsteller aufgrund
der heutigen Beschlussfassung auch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet
werden.