Sitzung: 07.12.2017 MGR/044/2017
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3, Anwesend: 23, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und
der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken werden grundsätzlich
zur Kenntnis genommen.
2. Die Bauleitplanungen Änderung 4 des
Flächennutzungsplanes Hösbach und Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feldkahler
Straße-West“ werden nicht weiterverfolgt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere
aus immissionsschutzrechtlichen Gründen eine alternative Planung ohne jede
Wohnbebauung im bisherigen Geltungsbereich zu erarbeiten und dabei
ausschließlich eine Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ zu berücksichtigen. Die
restlichen Grundstücke sind dem Außenbereich zuzuordnen.
4. Sollte die Alternativplanung nur auf
Grundlage eines Bebauungsplanes möglich sein, ist der künftige Geltungsbereich
auf die Grundstücke nördlich der Feldkahler Straße bis einschließlich Grundstück
Fl.Nr. 1095 in östlicher Richtung zu begrenzen.
5. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, vom
notariellen Kaufvertrag vom 09.09.2016 bzgl. der Grundstücke Fl.Nrn. 1096,
1096/1, 1096/2 und 6012 bis spätestens 31.12.2017 zurückzutreten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt,
baldmöglichst genehmigungsfähige Anträge für den Bau eines
Feuerwehrgerätehauses auf Grundlage des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (Bauen im
Außenbereich) beziehungsweise nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bauvorhaben
während der Planaufstellung) zu stellen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Höheren Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren nach Art. 4 des
Bayerischen Landungsplanungsgesetzes bezüglich des Trenngrüns T 8 zwischen den
Ortsteilen Feldkahl und Rottenberg zu beantragen.