Sitzung: 05.12.2017 BA/043/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Die Errichtung der
Ballfangzäune im Außenbereich ist nur dann zielführend, wenn die
sicherheitsrechtlichen Vorgaben des Ing. Büros Andreas Klapproth vom 05.
Dezember 2017 umgesetzt werden.
Insofern wird das
gemeindliche Einvernehmen unter der Vorgabe erteilt, dass der Bauantrag
entsprechend ergänzt wird.
Die Stellungnahme
des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Spessartgruppe vom 30. November 2017
ist zu beachten.