Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Errichtung der Ballfangzäune im Außenbereich ist nur dann zielführend, wenn die sicherheitsrechtlichen Vorgaben des Ing. Büros Andreas Klapproth vom 05. Dezember 2017 umgesetzt werden.

 

Insofern wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Vorgabe erteilt, dass der Bauantrag entsprechend ergänzt wird.

 

Die Stellungnahme des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Spessartgruppe vom 30. November 2017 ist zu beachten.