Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Über die nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der Vorlage geänderter Pläne, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.