Sitzung: 05.12.2017 BA/043/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Im
Benehmen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg ist
die Stellplatzberechnung noch zu überprüfen. Erforderliche Stellplätze, die
ggf. auf dem eigenen Grundstück nicht nachgewiesen werden können, sind
abzulösen.
Hinsichtlich
der Begrünungsvorgabe in der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird das
gemeindliche Einvernehmen für eine Abweichung erteilt. Zusätzlich zu
versiegelnde Flächen sind jedoch mit versickerungsfähigem Pflaster oder
Rasengittersteine auszustatten.
Bezüglich
der beantragten Abstandsflächenübernahme sowie dem beantragten Zu- und Eingang
über das angrenzende gemeindliche Grundstück wird eine objektbezogene
notarielle Regelung erfolgen.