Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Im Benehmen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg ist die Stellplatzberechnung noch zu überprüfen. Erforderliche Stellplätze, die ggf. auf dem eigenen Grundstück nicht nachgewiesen werden können, sind abzulösen.

 

Hinsichtlich der Begrünungsvorgabe in der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Abweichung erteilt. Zusätzlich zu versiegelnde Flächen sind jedoch mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteine auszustatten.

 

Bezüglich der beantragten Abstandsflächenübernahme sowie dem beantragten Zu- und Eingang über das angrenzende gemeindliche Grundstück wird eine objektbezogene notarielle Regelung erfolgen.