Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Vom Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen wird Kenntnis genommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Dachneigung) wird erteilt.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, vorbeugend tätig zu werden.