Sitzung: 25.01.2018 MGR/048/2017
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Anwesend: 24, Befangen: 0
Beschluss:
- Der
Geltungsbereich für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feldkahler
Straße-West“, OT Rottenberg, wird auf die Grundstücke nördlich der
Feldkahler Straße reduziert und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1095,
1096, 1096/1, 1096/2, 1097 und 1098 Gemarkung Rottenberg.
In diesem Bereich wird - mit Ausnahme der Fl.Nr. 1095 - eine
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen.
Das Grundstück Fl.Nr. 1095 wird als private Grünfläche festgesetzt.
Von einer Wohnbebauung wird in diesem Bereich
abgesehen.
- Der
Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird dahingehend geändert, dass die
bisherige Darstellung der WA-Fläche im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn.
1095, 1096, 1096/1, 1096/2, 1152/2, 1152/3, 1152/4, 1152/5 und
1152/8, Gemarkung Rottenberg,
herausgenommen wird.
Im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1096, 1096/1, 1096/2, 1097, 1098 wird
die Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ dargestellt.
3. Das
Bauatelier Schäffner/Richter, Aschaffenburg, wird beauftragt, neue
Bauleitplanentwürfe zu erarbeiten, die diese Abwägungsergebnisse
berücksichtigen.
- Die
jeweiligen Fachbüros (Immissionsschutz Büro Wölfel, Höchberg, und für die
spezielle Artenschutzprüfung, den Ausgleichsflächenbedarf und den
Naturschutz das Büro Vogt+Trölenberg) werden beauftragt, die vorliegenden
Gutachten auf Grundlage der obengenannten Planänderungen zu modifizieren.