Sitzung: 20.02.2018 BA/046/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Aschaff, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten,
in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete
Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.
Das gemeindliche Einvernehmen
für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
(Wandhöhe, Baugrenze) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
-
Die Zustimmung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
muss vorliegen, da sich das Bauvorhaben in einem Umlegungsgebiet befindet.
-
Die neue Zufahrts- und Stellplatzfläche im Bereich der privaten
Grünfläche darf, auch aufgrund des dort verlaufenden Gemeindekanals,
entsprechend der Antragstellung,
lediglich geschottert werden.