Sitzung: 13.03.2018 BA/047/2018
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Markt
Hösbach kann zur Zeit sein Einvernehmen zu dem Vorhaben im Außenbereich nicht
erteilen.
Dem Vorhaben
steht auch der gültige Flächennutzungsplan entgegen. Das betreffende Grundstück
liegt außerdem im vollen Umfang in einem Überschwemmungsbereich.
Aus städtebaulichen
und erschließungsrechtlichen Gründen wird vielmehr beschlossen, nach Abschluss
der bereits beauftragten Begutachtung der Hochwassersituation am Hösbach für
das gesamte Quartier zwischen Hauptstraße, Scheiblerstraße und der Wohnanlage »An de Besch« eine Bebauungsplanung ins Auge zu fassen, soweit die in diesem
Bereich liegenden Grundstücke einbezogen werden können.