Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die vorgesehene Stützmauer darf im Ausfahrtbereich (Garagenbreite 4,30 m plus 5 m Sichtbereich) maximal 0,80 m hoch sein. Der zusätzlich vorgesehene Zaun muss in diesem Bereich durchsichtig gestaltet werden.

 

Entsprechend wird, unter dieser Vorgabe, das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Stützmauer samt Einfriedung – insgesamt max. 2 m hoch, Auffüllungen) erteilt.