Sitzung: 17.04.2018 BA/048/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die vorgesehene Stützmauer darf im Ausfahrtbereich (Garagenbreite 4,30 m
plus 5 m Sichtbereich) maximal 0,80 m hoch sein. Der zusätzlich vorgesehene Zaun muss in diesem Bereich durchsichtig
gestaltet werden.
Entsprechend wird,
unter dieser Vorgabe, das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Stützmauer samt
Einfriedung – insgesamt max. 2 m hoch, Auffüllungen) erteilt.