Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Stützmauer, Auffüllung) wird erteilt.

 

Der Grenzzaun kann bis zu einer Höhe von 1,20 m verfahrensfrei errichtet werden.

 

Der in den Planungsunterlagen ebenfalls dargestellte private Stellplatz ist nicht Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens. Auf die gegenüberliegende öffentliche Grünfläche mit Parkstreifen wird hingewiesen.