Sitzung: 17.04.2018 BA/048/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Stützmauer, Auffüllung) wird erteilt.
Der Grenzzaun kann
bis zu einer Höhe von 1,20 m verfahrensfrei errichtet werden.
Der in den Planungsunterlagen
ebenfalls dargestellte private Stellplatz ist nicht Gegenstand dieses
Genehmigungsverfahrens. Auf die gegenüberliegende öffentliche Grünfläche mit
Parkstreifen wird hingewiesen.