Sitzung: 17.04.2018 BA/048/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer (Strüt), somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in
Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen
vorbeugend tätig zu werden.
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Dachneigung Quergiebel samt Traufhöhe, Grundflächenzahl) wird erteilt.
Hinsichtlich der Vorgartenbegrünung wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung erteilt.