Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer (Strüt), somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Dachneigung Quergiebel samt Traufhöhe, Grundflächenzahl) wird erteilt.

 

Hinsichtlich der Vorgartenbegrünung wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung erteilt.