Sitzung: 17.05.2018 MGR/052/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0
Beschluss:
Der Markt Hösbach gewährt den freigemeinnützigen Trägern rückwirkend ab 01.01.2016 neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 90 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilligen, ergänzenden Zuschuss.
Grundlage der zusätzlichen freiwilligen Förderung ist der durchschnittliche Jahreswert eines Anstellungsschlüssels zwischen 1 : 9,5 und 1 : 11,0. Kalendermonatliche Abweichungen bleiben unschädlich, solange die Jahresmittelwerte eingehalten werden.
Der Defizitvertrag mit dem St. Michaelverein Hösbach e. V. wäre dementsprechend zu ändern.
Des weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, mit den freigemeinnützigen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Feldkahl, Rottenberg und Wenighösbach, sofern dies von diesen gewünscht wird, ebenfalls Defizitverträge auf dieser Grundlage abzuschließen.
Hinsichtlich des Defizitausgleichs mit dem evangelischen Kindergartens „Arche Noah“ wird die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit dem Markt Goldbach über die Höhe der Defizitübernahme aufzunehmen.