Sitzung: 06.11.2018 BA/055/2018
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragte Halle 2, welche sich teilweise im
Überschwemmungsbereich befindet, wird nicht erteilt. Es gilt zu beachten, dass
die Verrohrung des Winzenhohler Bachs und des gemeindlichen Mischwasserkanals,
einschließlich der hierzu erforderlichen Arbeitsbreiten, grundsätzlich von
Überbauungen freizuhalten sind.
Einstimmig beschlossen Ja 9
Nein 0 Anwesend 9
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Baugrenze) für die beantragte Halle 3 wird erteilt.
Mehrheitlich beschlossen Ja 5
Nein 4 Anwesend 9